Wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn nicht geleistet werden kann, Sie aber gerne in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen, können Fachkräfte unseres Pflegedienstes die Pflege übernehmen.
Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen ist ein zugewiesener Pflegegrad, der von den Gutachtern des "Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)" oder für Privatversicherte der "MEDICPROOF" vergeben wird.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Eine Kombination aus Grund- und Behandlungspflege ist möglich.
Nach dem Sozialgesetzbuch ist die medizinische Behandlungspflege ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Menschen zu Hause durchgeführt werden.
Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen und nicht von den Pflegekassen. Daher können Patienten die Behandlungspflege auch nicht selbst beantragen. Sie erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit.
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorraussetzung sind 12,5 bis unter 27 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorraussetzung sind 27 bis unter 47,5 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorrausetzung sind 47,5 bis unter 70 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorrausetzung sind 70 bis unter 90 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Vorrausetzung sind 90 bis 100 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.