Sich selbst nicht mehr eigenständig versorgen oder den Alltag nicht bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine erschreckende Vorstellung.
Als ambulanter Pflegedienst beraten, begleiten und unterstützen wir Sie von Anfang an. Wir suchen gemeinsam nach Lösungen, damit Sie Ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechend weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben können.
Egal, ob Sie Unterstützung bei der Grundpflege oder häusliche Krankenpflege benötigen, als zugelassener Pflegedienst können wir alle benötigten Leistungen erbringen und mit den Kranken- und Pflegekassen abrechnen.
Bei Fragen hilft Ihnen unsere Beratungsstelle gerne weiter.
Kostenübernahme durch Pflegekassen bei zugewiesenem Pflegegrad
Behandlungspflege
Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Eine Kombination von Grund- und Behandlungspflege ist möglich.
gemeinsam statt einsam
Vertrauensvolle Unterstützung im Alltag
Betreuungsdienst
Seit 2004 bieten wir pflegenden Angehörigen im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuung nach § 45b SGB XI unsere Betreuungsleistungen als anerkannter Dienstleister an.
Anfang 2013 wurde im Pflegestärkungsgesetz ein „Modellvorhaben zur Erprobung von häuslichen Betreuungsdiensten nach § 125 SGB XI“ ausgeschrieben.
Wir sind als Teilnehmer aufgenommen worden und haben mit weiteren 40 Teilnehmern Deutschlandweit dafür gesorgt, dass im Mai 2019 „Häusliche Betreuungsdienste“ in die Regelversorgung der Pflegeversicherung integriert wurden.
Sekunda bietet Ihnen Dienstleistungen im Rahmen der Regelversorgung an.
Bei Fragen hilft Ihnen unsere Beratungsstelle gerne weiter.