Wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn nicht geleistet werden kann, Sie aber gerne in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen, können Fachkräfte unseres Pflegedienstes die Pflege übernehmen.
Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen ist ein zugewiesener Pflegegrad, der von den Gutachtern des "Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)" oder für Privatversicherte der "MEDICPROOF" vergeben wird.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Eine Kombination aus Grund- und Behandlungspflege ist möglich.
Behandlungspflege
Nach dem Sozialgesetzbuch ist die medizinische Behandlungspflege ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Menschen zu Hause durchgeführt werden.
Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen und nicht von den Pflegekassen. Daher können Patienten die Behandlungspflege auch nicht selbst beantragen. Sie erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit.
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Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Es ist jedoch möglich, den monatlichen Entlastungsbeitrag i.H.v. 125€ für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege zu nutzen.
40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorraussetzung sind 27 bis unter 47,5 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
316 € Pflegegeld
724 € Pflegesachleistungen
724 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
770 € Vollstationäre Pflege
1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
1774 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorrausetzung sind 47,5 bis unter 70 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
545 € Pflegegeld
1363 € Pflegesachleistungen
1363 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
1262 € Vollstationäre Pflege
1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
1612 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorrausetzung sind 70 bis unter 90 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
728 € Pflegegeld
1693 € Pflegesachleistungen
1693 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
1775 € Vollstationäre Pflege
1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
1612 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Vorrausetzung sind 90 bis 100 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
901 € Pflegegeld
2095 € Pflegesachleistungen
2095 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
2005 € Vollstationäre Pflege
1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
1612 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Ich kann zwar keine Berge mehr versetzen, aber ich möchte trotzdem in meinen Alltag aktiv bleiben.
Jeder Tag ist ein guter Tag, an dem ich aufstehen kann und sich jemand mit mir unterhält.
Geht es Ihnen genauso? Das Sekunda-Team unterstützt Sie gerne dabei.
Sekunda -betreuen & begleiten- GmbH Pflege- und Betreuungsdienst
Habsthaler Straße 1 72505 Krauchenwies
Telefon: 07576 / 7643 Fax: 07576 / 8419991
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