Grundpflege
Wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn nicht geleistet werden kann, Sie aber gerne in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen, können Fachkräfte unseres Pflegedienstes die Pflege übernehmen.
Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen ist ein zugewiesener Pflegegrad, der von den Gutachtern des "Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)" oder für Privatversicherte der "MEDICPROOF" vergeben wird.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Eine Kombination aus Grund- und Behandlungspflege ist möglich.
Behandlungspflege
Nach dem Sozialgesetzbuch ist die medizinische Behandlungspflege ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Menschen zu Hause durchgeführt werden.
Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen und nicht von den Pflegekassen. Daher können Patienten die Behandlungspflege auch nicht selbst beantragen. Sie erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit.
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Die Pflegegrade im Überblick
Stand: 01.01.2024
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorraussetzung sind 12,5 bis unter 27 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
- 125 € Entlastungsbetrag (ambulant)
- 125 € Vollstationäre Pflege (monatlicher Zuschuss)
- Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Es ist jedoch möglich, den monatlichen Entlastungsbeitrag i.H.v. 125€ für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege zu nutzen. - 40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
- bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorraussetzung sind 27 bis unter 47,5 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
- 332 € Pflegegeld
- 761 € Pflegesachleistungen
- 724 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
- 770 € Vollstationäre Pflege
- 1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
- 1774 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
- 40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
- bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorrausetzung sind 47,5 bis unter 70 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
- 573 € Pflegegeld
- 1432 € Pflegesachleistungen
- 1363 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
- 1262 € Vollstationäre Pflege
- 1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
- 1612 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
- 40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
- bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Vorrausetzung sind 70 bis unter 90 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
- 765 € Pflegegeld
- 1778 € Pflegesachleistungen
- 1693 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
- 1775 € Vollstationäre Pflege
- 1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
- 1612 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
- 40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
- bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Vorrausetzung sind 90 bis 100 Punkte nach dem neuen Prüfverfahren NBA.
- 947 € Pflegegeld
- 2200 € Pflegesachleistungen
- 2095 € Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
- 2005 € Vollstationäre Pflege
- 1612 € Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr)
- 1612 € Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen im Jahr)
- 40 € Für Pflegehilfsmittel / Monat
- bis zu 4000 € Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes